Corona-Schutzmaßnahmen ab 1. Juni 2020
Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Corona-bedingt eingestellten Fahrbetriebs, voraussichtlich zum 01.06.2020 mit gekürztem Fahrplan.
Zahlreiche Bürgerbusse haben in den vergangenen Wochen Corona-bedingt den Fahrbetrieb eingestellt. Neben der Zahl der zur Verfügung stehenden Fahrerinnen und Fahrer, die in zahlreichen Fällen aus verständlicher und nachvollziehbarer Sorge um die eigene Gesundheit nicht mehr bereit waren, den Fahrdienst zu versehen, war auch die Sicherheit der Fahrgäste, die ja weit überwiegend den Risikogruppen der älteren Menschen zugerechnet werden müssen, maßgeblich für diese Entscheidungen vor Ort.
Wie schon zu Beginn der Corona-Krise sieht der Dachverband die Bürgerbusse weiterhin im Spannungsfeld dieser durchaus berechtigten Betrachtung und dem Auftrag, als konzessionierter Bestandteil des ÖPNV ein wichtiges Daseinsvorsorgeangebot für unsere vor allem älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher zu stellen.
Angesichts der unbestimmten Fortdauer der Corona-bedingten Einschränkungen und der mittlerweile flächendeckend höchst unterschiedlichen Lockerungen machen sich viele Betreiber Gedanken zur Wiederaufnahme der bislang eingestellten Fahrbetriebe, um auch den älteren noch selbstständig teilhabenden Menschen in unserer Gesellschaft ein der Gesamtsituation angemessenes Mobilitätsangebot zu machen. Hierzu sind wir auch rechtlich und moralisch in der Verantwortung.
Der Dachverband sieht unter Berücksichtigung aller derzeit vorhandenen Erkenntnisse – vor allem auch der vom Robert-Koch-Institut und dem Bundesgesundheitsministerium publizierten Informationen zu Ausbreitungswegen und Hygienemaßnahmen – eine Aufnahme des Betriebes unter Beachtung der nachfolgenden Empfehlungen für möglich.
Grundsätzlich wird aber empfohlen, dies in enger Abstimmung mit den Fahrerinnen und Fahrern sowie den kommunalen Entscheidungsträgern zu beraten.
Um Fahrgästen, Fahrerinnen und Fahrern auch im Betrieb einen möglichst weitgehenden Infektionsschutz zu gewährleisten, empfehlen wir die Einhaltung folgender Maßnahmen:
Corona Vorschriften beim Benutzen des Bürgerbusses
- Kassieren:
Fahrgeld passend, keine Fahrscheinausgabe.
- Alle
Fahrgäste müssen eine Nase-/Mundmaske tragen.
- Da
wir eine Abtrennung haben, muss der Fahrer keinen Mund-/Nasenschutz tragen, das
ist, wie Ihr schon erwähnt habt, besonders bei Brillenträgern zu gefährlich.
- Schutztrennwand
ist immer geschlossen zu halten, wenn Fahrgäste im Bus sind.
- Hilfestellungen beim Ein-/Aussteigen oder Verladen von Rollatoren sollte vermieden werden.
- Dachluke sollte so geöffnet sein, dass eine ständige Entlüftung möglichst zugfrei erfolgt. Bei Regen nicht.
- Zu
Beginn jeder Fahrschicht müssen Lenkrad, Schalthebel, Tastaturen, Haltegriffe
und Haltestangen desinfiziert werden.
Desinfektionsmittel und Papierrolle sind im Bus vorhanden.
- Regelmäßige Desinfektion der Sitze und anderer Einrichtungen ist nicht erforderlich.
- Überprüfen,
ob Schutzmaskenpflicht-Schilder sichtbar sind.
- Eine Beschränkung der Fahrgastzahlen auf weniger als 8 Personen ist nicht vorgeschrieben.
